Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Februar 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Maklerverträge zwischen Domizil-Haus Bauregie GmbH (Inh. Dipl.-Ing. Peter Klammer) (nachfolgend „Makler“) und dem Kunden (Käufer, Verkäufer, Mieter, Vermieter). Gegenstand ist der Nachweis oder die Vermittlung von Verträgen über Immobilien (Kauf, Miete, Pacht).
2. Zustandekommen des Vertrages
Wohnimmobilien (EFH/Eigentumswohnung) an Verbraucher: Der Vertrag bedarf zwingend der Textform (§ 656a BGB).
Sonstige Objekte (Grundstücke, Gewerbe, MFH) oder gewerbliche Kunden: Der Vertrag kann schriftlich, per E-Mail oder konkludent durch Inanspruchnahme der Maklerleistung (z. B. Objektanfrage und Exposé-Zusendung) zustande kommen.
3. Provisionsanspruch und Fälligkeit
Der Provisionsanspruch entsteht und ist fällig mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages, sofern dieser auf der Tätigkeit des Maklers beruht. Eine Mitursächlichkeit genügt. Der Anspruch entfällt nicht bei nachträglicher Aufhebung des Hauptvertrages (z. B. durch Rücktritt), es sei denn, der Makler hat den Grund hierfür zu vertreten.
4. Provisionshöhe und Teilung (Gesetzliche Regelung)
Einfamilienhäuser & Wohnungen (Käufer = Verbraucher): Hier gelten die §§ 656c, 656d BGB. Die Provision wird zwischen Verkäufer und Käufer in gleicher Höhe vereinbart (Provisionsteilung), sofern der Makler für beide tätig ist.
Grundstücke, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte sowie Verkäufe an gewerbliche Käufer: Hier gilt die freie Vereinbarung. Die Provision kann – sofern im Exposé oder Individualvertrag ausgewiesen – auch allein von einer Partei (z. B. reine Außenprovision) geschuldet sein. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Angebot/Exposé.
5. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Vertragsparteien des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision besteht. Bei Wohnimmobilien erfolgt dies unter Beachtung des gesetzlichen Provisionssplits.
6. Haftung für Objektangaben (Exposéhaftung)
Alle Angaben beruhen auf Informationen des Eigentümers oder Dritter. Der Makler übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Grundrisse sind nicht maßstabstreu. Eine eigene Prüfpflicht des Maklers besteht nur bei offensichtlichen Fehlern.
7. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Angebote und Informationen sind nur für den Kunden bestimmt. Die unbefugte Weitergabe an Dritte verpflichtet den Kunden zur Zahlung der entgangenen Provision, falls der Dritte den Hauptvertrag abschließt.
8. Gegenseitige Verpflichtungen
Der Makler arbeitet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Makler alle Interessenten, die direkt an ihn herantreten, unverzüglich zu benennen (Informationspflicht) und alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
9. Aufwendungsersatz
Kommt kein Hauptvertrag zustande, hat der Makler Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen (Inserate, Fahrtkosten, Exposéerstellung). Dieser ist auf maximal 10 % der potenziellen Provision begrenzt.
10. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
11. Verjährung
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens jedoch 3 Jahre nach Vertragsende.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (Seevetal), sofern der Kunde Kaufmann ist.